Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über unser Leistungsangebot der Hilfen zur Erziehung, welche den Erziehungsbeistand und die Sozialpädagogische Familienhilfe (bitte weiter scrollen) umfasst.
Erziehungsbeistand
Ein Erziehungsbeistand hilft bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und bezieht dazu das soziale Umfeld mit ein.
Ein Angebot für Kinder / Jugendliche / junge Volljährige
- die Probleme im sozialen Umfeld, in der Familie, in Ausbildung, Schule und im Freizeitbereich haben
- die Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder eine Suchtproblematik aufweisen
- die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer altersgemäßen Entwicklungsaufgaben benötigen
- die dafür einen externen Ansprechpartner wünschen
… für Eltern
- die Konflikte mit ihrem Kind haben
- die sich Unterstützung und Beratung bei der Klärung wünschen
Voraussetzungen
- Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim Jugendamt, den die Sorgeberechtigten bzw. der junge Volljährige stellt -> das Jugendamt entscheidet dann über den Bedarf
- Bereitschaft Hilfe anzunehmen und mitzuwirken
- Mindestmaß an Kenntnis der deutschen Sprache seitens der Familie
Angebotsinhalt
- Beziehungsaufbau
- Hilfe zur Selbsthilfe, ressourcenorientiertes Arbeiten mit ganzheitlichem Ansatz
- Stabilisierung und Entfaltung der Persönlichkeit durch Stärkung des Selbstbewusstseins
- Sensibilisierung der Wahrnehmung (Eigen- und Fremdwahrnehmung)
- Identitätsfindung – Entwicklung von Normen und Werten
- Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung und -gestaltung sowie im Umgang mit Behörden, Institutionen und dem sozialen Umfeld
- schulische und berufliche Förderung und Unterstützung
- Anleitung zur Krisen- und Konfliktbewältigung und Herausbildung sozialer Kompetenzen
- Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
- Vermittlung von externen Hilfen
- Elternarbeit
- Vermittlungs- und Beratungsgespräche
Betreuungsgebiet
Unsere Angebote im Bereich Hilfen zur Erziehung bieten wir im Gebiet des ehemaligen Landkreises MEK an, d.h. in den Regionen in und um Zschopau, Marienberg und Olbernhau sowie im Stadtgebiet Annaberg-Buchholz.
Grundlagen
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 30 und 41 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein praktisches Angebot für Familien und Alleinerziehende in Krisensituationen oder Notlagen.
Ein Angebot für
- Erziehungsberechtigte mit Kindern und Jugendlichen bis max. 18 Jahre, die im Haushalt leben
- Familien mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben
- Familien mit massiven materiellen oder sozialen Problemen
- Familien mit erheblichen Belastungen (z.B. Beziehungsprobleme, Trennung/ Scheidung etc.), welche ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigt werden können
Voraussetzungen
Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim Jugendamt
Angebotsinhalt
- familienunterstützende Tätigkeiten (nach Vereinbarungen im Hilfeplan)
- Beratung und Begleitung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Anleitung bei der Lösung von Krisen und Konflikten
Für weitere Anfragen stehen unsere Mitarbeiter in den Projekten gern zur Verfügung.
Grundlagen
§§ 27 ff, in Form von SPFH nach §§ 31, 36 SGB VIII
Projektadresse
Erziehungsbeistand & Sozialpädagogische Familienhilfe
Regionalgeschäftsstelle
Rudolf-Breitscheid-Str. 55
09405 Zschopau
Tel: 03 725 / 8 49 49
Fax: 03 725 / 789 24 95
E-Mail: verein (at) sozialwerk-erz.de